Defibrillator für Burg Eppstein – Erhöhung der Sicherheit
Burg Eppstein erfreut sich besonderer Beliebtheit. Viele tausende Besucherinnen und Besucher sind Gast auf dem Wahrzeichen unserer Stadt. Im Rahmen der Burgfestspiele, des Burgfestes und auch zu weiteren Veranstaltungen halten sich mehrere hundert Besucherinnen und Besucher gleichzeitig dort auf.
Wegen der Teilnehmerzahlen ist ein verpflichtender und dauerhafter Sanitätsdienst nicht vorgeschrieben. Zum Glück kam es bisher zu keinen größeren Unfällen oder gesundheitlichen Notsituationen. Um dennoch auf mögliche Eventualitäten vorbereitet zu sein, halten wir es für sinnvoll, einen Defibrillator auf der Burg, ggf. auch nur temporär während Veranstaltungen mit vielen Besucherinnen und Besuchern, zu installieren. Ein Defibrillator ist ein Gerät zur Behandlung von Herzstörungen: es werden Stromstöße an das Herz abgegeben, um die Rhythmusstörung zu beenden.
Darum bitten wir den Magistrat um Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen
ein Defibrillator auf Burg Eppstein und ggf. auch an weiteren im Eigentum
der Stadt Eppstein befindlichen Veranstaltungsorten bereitgestellt werden
kann. Der Prüfauftrag beinhaltet die Ermittlung der Kosten und die Klärung
der Frage, ob Zuschüsse oder Zuwendungen bei der Anschaffung und dem
Betrieb eines solchen Gerätes erhalten werden können.
[Dirk Büttner, CDU Fraktionsvorsitzender][10.09.2024]