Stellplatzsatzung contra Wohnraum…was will die SPD?
Offensichtlich eint uns das Ziel, gemäß des Stadtentwicklungskonzepts im Wege der Innenverdichtung Wohnraum zu schaffen, ohne dass die Stellplatzsatzung wie bisher entgegensteht.
Darum wurde unter Beteiligung des SPD-Vertreters im Ausschuss bis zur letzten
Sitzung an der Formulierung des entsprechenden Paragraphen gefeilt. Dieser
sieht nun vor, Befreiungen nicht nur in der Altstadt und den Ortskernen zu
ermöglichen, sondern darüber hinaus in Gebieten, in denen die zu
erwartende Zahl der Nutzer im Missverhältnis zur Anzahl der laut Stellplatzsatzung
herzustellenden Stellplätze steht. In diesen Ausnahmefällen hat
der Magistrat die Möglichkeit, die Anzahl der zu schaffenden Plätze
zu reduzieren. Exakt der Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden wird damit
entsprochen. In diesem Zusammenhang hält der Kollege die Zahl von 2 Stellplätzen
ab einer Wohneinheit von 60 m² für überzogen. Da kennt er offensichtlich
den Inhalt der Synopse nicht, denn diese Maßgabe wurde expressis verbis
so von der SPD in die Beratungen eingebracht und über 6 Sitzungen nicht
verändert. Offensichtlich präsentiert sich die Fraktion hier unabgestimmt.
Fälschlich unterstellt der SPD-Fraktionsvorsitzende zudem eine hessenweit
praktizierte Regelung, PKW-Stellplätze durch Fahrradstellplätze
ersetzen zu können. Dies mag eine Regelung sein, die für Großstädte
ihre Berechtigung hat, wir sind hier in örtlicher Struktur und werden
auf unabsehbare Zeit weiter auf die Nutzung von PKW angewiesen sein. Hier
halten wir die Regelung für sinnvoller, zusätzlich Stellplätze
für Fahrräder festzuschreiben.
Auf die abschließende Beratung sind wir gespannt.
[Dirk Büttner, stv. Fraktionsvorsitzender][06.04.2023]