Offensichtlich eint uns das Ziel, gemäß des Stadtentwicklungskonzepts im Wege der Innenverdichtung Wohnraum zu schaffen, ohne dass die Stellplatzsatzung wie bisher entgegensteht.


Darum wurde unter Beteiligung des SPD-Vertreters im Ausschuss bis zur letzten Sitzung an der Formulierung des entsprechenden Paragraphen gefeilt. Dieser sieht nun vor, Befreiungen nicht nur in der Altstadt und den Ortskernen zu ermöglichen, sondern darüber hinaus in Gebieten, in denen die zu erwartende Zahl der Nutzer im Missverhältnis zur Anzahl der laut Stellplatzsatzung herzustellenden Stellplätze steht. In diesen Ausnahmefällen hat der Magistrat die Möglichkeit, die Anzahl der zu schaffenden Plätze zu reduzieren. Exakt der Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden wird damit entsprochen. In diesem Zusammenhang hält der Kollege die Zahl von 2 Stellplätzen ab einer Wohneinheit von 60 m² für überzogen. Da kennt er offensichtlich den Inhalt der Synopse nicht, denn diese Maßgabe wurde expressis verbis so von der SPD in die Beratungen eingebracht und über 6 Sitzungen nicht verändert. Offensichtlich präsentiert sich die Fraktion hier unabgestimmt.


Fälschlich unterstellt der SPD-Fraktionsvorsitzende zudem eine hessenweit praktizierte Regelung, PKW-Stellplätze durch Fahrradstellplätze ersetzen zu können. Dies mag eine Regelung sein, die für Großstädte ihre Berechtigung hat, wir sind hier in örtlicher Struktur und werden auf unabsehbare Zeit weiter auf die Nutzung von PKW angewiesen sein. Hier halten wir die Regelung für sinnvoller, zusätzlich Stellplätze für Fahrräder festzuschreiben.
Auf die abschließende Beratung sind wir gespannt.

[Dirk Büttner, stv. Fraktionsvorsitzender][06.04.2023]