Die Ortsvorsteherin von Ehlhalten Martina Smolorz hatte einen offenen Brief an Herrn Minister Tarek Al-Wazir, Bündnis 90/die Grünen, gesendet, mit der Bitte um Verlegung des Ortseingangsschildes an der L 3011 an das Ende der Feldbergstraße, um eine Lärmreduzierung für deren Anwohner zu erreichen. Sie hatte die große Hoffnung, mit dieser genialen Idee, die CDU Fraktionsmitglied Joachim Racky eingebracht hatte, als einer einfachen und kostengünstigen Maßnahme endlich Abhilfe für das jahrelange Problem der Lärmbelästigung in der Feldbergstraße schaffen zu können. Um so mehr bedauert sie die negative Antwort aus dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. So lässt der hessische Verkehrsminister in dem Antwortschreiben mitteilen: „..dass sowohl die Versetzung der betreffenden Ortstafel als auch die Errichtung einer Verkehrsinsel entlang der L 3011 im Bereich Eppstein-Ehlhalten nicht in Betracht kommen.“
Das heißt im Klartext, dass die Bewohner der Feldbergstraße und der Schloßbornerstraße weiterhin dieser lärmbelästigenden Geduldsprobe ausgeliefert sind.

In der Begründung des Briefes werden verschiedene Aspekte beleuchtet und begründet. So heißt es, dass nach Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO), eine Lärmbelästigung kein Kriterium zur Versetzung der betreffenden Ortstafel ist. Ortstafeln seien nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der StVO ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen, dort anzubringen, wo „die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.“ Ein unmittelbarer verkehrlicher Zusammenhang der Feldbergstraße mit der L 3011, sei durch die Erschließung über die Feldbergstraße nicht erkennbar. Außerdem seien keine Gefahren erkennbar, die eine Versetzung der betreffenden Ortstafel rechtfertigen würden.
Eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes auf dem beschriebenen Bereich scheidet aus Rechtsgründen aus, weil eine Überschreitung der örtlichen Lärmimissionen laut der Verkehrszählung 2015 ausgeschlossen wird. Außerdem gelte in dem angegebenen Bereich bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h.
Die Errichtung eines Fahrbahnteilers am nördlichen Ausgang der Ortsdurchfahrt Ehlhalten wurde im Rahmen der Sanierungsoffensive zu realisierenden Projekten bewertet und konnte nicht als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs in die Sanierungsoffensive 2016- 2022, sowie in die Fortschreibung bis 2025 aufgenommen. Auch sei der betreffende Bereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt, sodass auch weiterhin keine erhöhte Dringlichkeit gesehen wird.
Eine Verkehrsüberwachung aus Lärmschutzgründen wird dadurch, dass eine konkrete Beschwerdelage über Motorradlärm nur sporadisch erfolgt sei, lediglich im Rahmen einer regulären Streifentätigkeit durchgeführt worden. Die Nutzung der L3011 durch Motorräder sei bekannt, allerdings käme es dort zu einer weniger ausgeprägten Belastung als auf anderen Motorradstrecken im Umkreis.

Mit einem Bedauern, keine positivere Nachricht übermitteln zu können, endet der Brief.
Für Ehlhalten kann diese Antwort nicht zufriedenstellen. Die CDU Fraktion wird sich in Vorbereitung zu den nächsten Sitzungsrunden über weitere Maßnahmen beraten.

[Vorstand CDU Ortsverband Ehlhalten][15.09.2021]