Hessischer Verkehrsminister erteilt Absage an Lärm gestresste Anwohner
Die
Ortsvorsteherin von Ehlhalten Martina Smolorz hatte einen offenen Brief an
Herrn Minister Tarek Al-Wazir, Bündnis 90/die Grünen, gesendet,
mit der Bitte um Verlegung des Ortseingangsschildes an der L 3011 an das Ende
der Feldbergstraße, um eine Lärmreduzierung für deren Anwohner
zu erreichen. Sie hatte die große Hoffnung, mit dieser genialen Idee,
die CDU Fraktionsmitglied Joachim Racky eingebracht hatte, als einer einfachen
und kostengünstigen Maßnahme endlich Abhilfe für das jahrelange
Problem der Lärmbelästigung in der Feldbergstraße schaffen
zu können. Um so mehr bedauert sie die negative Antwort aus dem hessischen
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. So lässt
der hessische Verkehrsminister in dem Antwortschreiben mitteilen: „..dass
sowohl die Versetzung der betreffenden Ortstafel als auch die Errichtung einer
Verkehrsinsel entlang der L 3011 im Bereich Eppstein-Ehlhalten nicht in Betracht
kommen.“
Das heißt im Klartext, dass die Bewohner der Feldbergstraße und
der Schloßbornerstraße weiterhin dieser lärmbelästigenden
Geduldsprobe ausgeliefert sind.
In der Begründung des Briefes werden verschiedene Aspekte beleuchtet
und begründet. So heißt es, dass nach Vorgaben der Straßenverkehrsordnung
(StVO), eine Lärmbelästigung kein Kriterium zur Versetzung der betreffenden
Ortstafel ist. Ortstafeln seien nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
der StVO ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen, dort anzubringen, wo „die
geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für
den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.“ Ein unmittelbarer
verkehrlicher Zusammenhang der Feldbergstraße mit der L 3011, sei durch
die Erschließung über die Feldbergstraße nicht erkennbar.
Außerdem seien keine Gefahren erkennbar, die eine Versetzung der betreffenden
Ortstafel rechtfertigen würden.
Eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des
Lärmschutzes auf dem beschriebenen Bereich scheidet aus Rechtsgründen
aus, weil eine Überschreitung der örtlichen Lärmimissionen
laut der Verkehrszählung 2015 ausgeschlossen wird. Außerdem gelte
in dem angegebenen Bereich bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung
von 60 km/h.
Die Errichtung eines Fahrbahnteilers am nördlichen Ausgang der Ortsdurchfahrt
Ehlhalten wurde im Rahmen der Sanierungsoffensive zu realisierenden Projekten
bewertet und konnte nicht als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs in die Sanierungsoffensive
2016- 2022, sowie in die Fortschreibung bis 2025 aufgenommen. Auch sei der
betreffende Bereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt, sodass auch weiterhin
keine erhöhte Dringlichkeit gesehen wird.
Eine Verkehrsüberwachung aus Lärmschutzgründen wird dadurch,
dass eine konkrete Beschwerdelage über Motorradlärm nur sporadisch
erfolgt sei, lediglich im Rahmen einer regulären Streifentätigkeit
durchgeführt worden. Die Nutzung der L3011 durch Motorräder sei
bekannt, allerdings käme es dort zu einer weniger ausgeprägten Belastung
als auf anderen Motorradstrecken im Umkreis.
Mit
einem Bedauern, keine positivere Nachricht übermitteln zu können,
endet der Brief.
Für Ehlhalten kann diese Antwort nicht zufriedenstellen. Die CDU Fraktion
wird sich in Vorbereitung zu den nächsten Sitzungsrunden über weitere
Maßnahmen beraten.
[Vorstand CDU Ortsverband Ehlhalten][15.09.2021]